Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Last updated: 27.06.2025
I. Geltungsbereich dieser AGB; Einbeziehung weitererBestimmungen; Änderung der AGB
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden (fortan auch: Investor) und der Bitalo AG als Betreiber der Internet-Plattform www.bitalo.de, www.bitalo.com, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
(2) Soweit die Bitalo AG Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Finanzinstrumenten über die Internetplattform www.bitalo.de, www.bitalo.com anbietet, handelt Bitalo als Anlagevermittler nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) mit Erlaubnis nach § 15 WpIG und unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit der Identifikationsnummer (ID) 142827.
(3) Bei der Vermittlung von Wertpapieren und Vermögensanlagen zwischen dem Investor und einem Emittenten oder Anbieter gilt der zwischen dem Investor und dem Emittenten oder Anbieter gesondert abzuschließende Vertrag über die Zeichnung des jeweiligen Produkts. Diese Verträge sind nicht Leistungsgegenstand der Bitalo AG und nicht Gegenstand dieser AGB. Die Bitalo vermittelt diese Verträge lediglich.
(4) Im Rahmen seiner erlaubnispflichtigen Tätigkeit als Anlagevermittler ist die Bitalo AG Pflicht-Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), so dass den nach dem Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) berechtigten Anlegern nach Maßgabe dieses Gesetzes im Verlustfall ein Entschädigungsanspruch zustehen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsanspruch nur(5) bestimmte Verlustszenarien umfasst, nämlich solcher Verluste, die aus der Vermittlungstätigkeit selbst entstehen. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Form der Einlagensicherung oder sonstige Absicherung der vermittelten Finanzinstrumente.
Die Bitalo AG ist nur verantwortlich für das Betreiben der Plattform und der zugehörigen Internetseite www.bitalo.de, www.bitalo.com sowie deren Inhalte und der in diesen AGB beschriebenen Dienstleistungen. Weiterführende Dienstleistungen, die von anderen (dritten) Unternehmen, auch anderen Unternehmen der Bitalo Gruppe, auf der Internetseite von Bitalo verlinkt und oder in sonstiger Weise vermittelt oder angeboten werden, fallen nicht in die Verantwortung der Bitalo AG und dieser Bestimmungen. Insoweit kann eine separate Anmeldung oder Freischaltung erforderlich sein.
Für derartige Dienstleistungen gelten separate Nutzungsbedingungen, so dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bitalo AG dann nicht anwendbar sind und die Bitalo AG für diese Dienste auch keine Verantwortung übernimmt.
2. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Investor mindestens acht Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten auf www.bitalo.de und über die verbundene E-Mail-Adresse bekannt gegeben und die neuen Bedingungen auf der Internetseite zum Abruf hinterlegt.
Der Investor wird in der Lage sein, eine Neufassung der AGB in lesbarer Form zu speichern und/oder auszudrucken.
(2) Sollte der Investor in Bezug auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den vorgelegten Änderungen nicht einverstanden sein, kann er der Bitalo AG innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der E-Mail-Benachrichtigung zur Änderung dieser Bedingungen per E-Mail widersprechen. Der Widerspruch ist in Textform zu erheben.
(3) Änderungen, die dem Investor in der in Absatz 1 genannten Art und Weise vorgelegt werden, gelten als genehmigt, soweit der Investor nicht innerhalb der in Absatz 2 genannten Fristen Widerspruch erhoben hat. Wurde fristgerecht Widerspruch erhoben gegen eine Änderung, gelten insoweit bis auf weiteres die alten Bedingungen fort.
Bitalo hat in diesem Fall für die Zeit von vier Wochen nach Eingang des Widerspruchs ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber dem Investor. Übrige Kündigungsrechte der Parteien bleiben davon unberührt.
(4) Bitalo AG behält sich das Recht vor, das Dienstleistungsangebot zu ändern, zu unterbrechen oder zu ergänzen.
3. gesetzliche Voraussetzungen für die Nutzung derInternetplattform
(1) Die Dienstleistungen der Bitalo AG können grundsätzlich sowohl natürliche als auch juristische Personen in Anspruch nehmen. Juristische Personen benötigen eine volle Außenrechtsfähigkeit (also eine Eintragung im Handelsregister), für natürliche Personen erfordert die Teilnahme am Handel auf www.bitalo.de, www.bitalo.com die Volljährigkeit des Nutzers und die volle Geschäftsfähigkeit sowohl im Sinne des § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (BGB) sowie im Sinne des Rechts des Landes des potentiellen Investors. Die Höhe und Möglichkeit des Investors, Finanzprodukte zu erwerben oder zu zeichnen, richtet sich nach den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des Finanzprodukts und kann aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeschränkt sein.
Hier kommen solche rechtlichen Bestimmungen zur Anwendung, welche für das jeweilige Finanzprodukt einschlägig sind.
(2) Über die Angaben der persönlichen Daten des Investors hinaus ist dieser im Rahmen der Compliance-Vorgaben, denen die Bitalo AG unterliegt, verpflichtet, Auskünfte zu erteilen und Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die das Geldwäschegesetz (GwG) vorgibt, insbesondere über die wirtschaftlich Berechtigten hinreichende Auskunft zu erteilen.
Die Bitalo AG kann die Aufnahme der Geschäftsbeziehungen von der Erteilung plausibler und wahrheitsgemäßer Angaben abhängig machen. Ebenso kann die Bitalo AG die Zustimmung zu einzelnen Transaktionen davon abhängig machen, dass der Investor im Rahmen der Geldwäscheprävention an Prüfungsabläufen mitwirkt.
(3) Die Bitalo AG behält sich vor, Nutzer aus bestimmten Ländern aus Compliance-Gründen ganz oder teilweise von der Nutzung der Plattform auszuschließen oder im Rahmen der Registrierung den Nutzer insgesamt abzulehnen. Dies betrifft insbesondere solche Nutzer, bei denen infolge der Vorgaben zur Geldwäscheprävention ein besonderes Risiko erkennbar wird.
(4) Im Rahmen der Nutzung der Internetplattform wird die Bitalo Aktiengesellschaft eine Einstufung des potentiellen Investors grundsätzlich als nicht professioneller Investor durchführen und damit alle dem Schutz des Kunden dienenden Vorschriften, insbesondere die europarechtlichen Vorgaben sowie die der Richtlinie 2014/65/EU einschließlich Nebengesetze beachten.
(5) Eine Änderung der Einstufung und damit verbunden eine Aufhebung der gesetzlichen Restriktionen bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Bitalo und dem Investor sowie einen schriftlichen Nachweis durch den Investor, dass die jeweiligen Voraussetzungen für eine Einstufung als “professioneller Investor” erfüllt sind. Über die diesbezüglichen Voraussetzungen informiert die Bitalo AG auf Anfrage des Kunden, die per E-Mail über das auf der Homepage vorgesehene Kontaktformular übermittelt werden kann.
(6) Die Änderung der Einstufung des Investors kann Auswirkungen für den Investor in Bezug auf den Umfang der Prüfungs- und Informationspflichten der Bitalo AG haben, wodurch das Risiko des Investors sich erhöhen könnte. Der professionelle Investor kann eine Rückstufung verlangen. Diese ist durch schriftliche Vereinbarung mit der Bitalo AG möglich.
(7) Das Angebot der Bitalo AG richtet sich nicht an Personen, die US-Bürger sind oder andere Personen, die in den USA odereinem ihrer Bundesstaaten oder Hoheitsgebiete körperschafts- oder einkommenssteuerpflichtig sind.
(8) Das Angebot der Bitalo AG richtet sich grundsätzlich an Investoren im Inland, also die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland oder sich dort rechtmäßig aufhalten. Die Bitalo AG kann ihr Leistungsangebot aktiv an Kunden im Ausland richten, soweit sie für das entsprechende Zielland notifiziert ist.
Hierüber wird die Bitalo AG ihre Kunden auf der Homepage informieren. Die Bitalo AG kann ihre Leistungen ferner im Rahmen der passiven Dienstleistungsfreiheit im Einzelfall auch an Kunden erbringen, die, die ihren Wohnsitz nicht im Inland haben, wenn diese die Dienstleistung von sich aus anfragen und aktiv auf die Bitalo AG zugehen.
4. Technische Voraussetzungen für die Nutzung
(1) Der Zugang zur Nutzung der Internetplattform und der Vermittlungsleistungen der Bitalo AG erfolgt aktuell ausschließlich über einen Web-Browser, der auf einem Computer oder einem mobilen Gerät mit einer Internetverbindung läuft und einen Zugang zur Plattform unter www.bitalo.de, www.bitalo.com ermöglicht. Die Dienstleistungen der Bitalo AG werden insoweit ausschließlich auf elektronischem Wege erbracht. Andere Zugangsverfahren werden nicht unterstützt. Die Einführung einer speziellen App als Alternative zum Web-Interface bleibt vorbehalten.
(2) Nach Anmeldung auf www.bitalo.de, www.bitalo.com, also nach der Einrichtung eines Investoren Kontos und der Überprüfung der Nutzer, wird die gesamte Kommunikation zwischen der Bitalo AG und dem Investor im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste der Bitalo AG nur in elektronischer Form erfolgen. Diese wird entweder über den Online-Zugang (also die Benutzeroberfläche des jeweiligen Endgerätes) oder per E-Mail geführt, falls nicht anderes ausdrücklich in den AGB vereinbart wird. Benachrichtigungen werden nicht zusätzlich an den Investor in Papierform gesendet, sofern nicht vom Gesetzgeber gefordert oder vom Investor ausdrücklich verlangt.
(3) Im Rahmen der Nutzung der Dienste können weitere Informationen, die durch die Teilnahme ausgelöst werden (z.B. Abwicklung von Transaktionen), per E-Mail übermittelt werden. Die Bitalo AG nutzt die E-Mail-Adresse des Investors ferner auch für den Fall, dass allgemeine oder konkrete Warnungen an den Kunden übermittelt werden müssen. Der Investor erkennt dies an und verpflichtet sich, sein angegebenes E-Mail-Postfach regelmäßig zu sichten, um diese Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Ferner behält sich die Bitalo AG vor, im Rahmen des berechtigten Interesse den Investor per E-Mail über die Zulassung etwaiger Angebote auf Bitalo.de zu informieren. Dieser Kontaktaufnahme kann der Investor widersprechen.
(4) Der Investor erkennt an, dass Ausdruck der auf dem Online-Bildschirm angezeigten Daten durch individuelle Hardware- oder Software-Konfiguration auf der Bildschirmanzeige abweichen können. Sollten geänderte Anzeigedaten des Online-Bildschirms konfigurationsbedingt unterschiedlich angezeigt werden, übernimmt Bitalo AG keine Haftung.
(5) Bitalo AG hat keinen Einfluss auf die Funktionalität und Konfiguration der durch den Investor verwendeten Endgeräte oder auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Internetverbindung zum Server. Bitalo AG übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Folgeschäden.
(6) Abseits der individuellen Nutzung der Dienstleistungen ist die Verwendung aller Arten von Anwendungen oder Programmen, die auf die veröffentlichten Inhalte der Internetseite zugreifen, untersagt, sofern Bitalo AG ihre Zustimmung in Bezug auf die Nutzung des Programms und den Zugriff auf den Inhalt nicht schriftlich erteilt hat.
(7) Ein automatisierter Abruf von Informationen von den Internetseiten auf www.bitalo.de ist nicht erlaubt (Spider, Crawler, etc.), solange eine schriftliche Zustimmung von der Bitalo AG nicht erteilt wurde. Alle Aktivitäten, die den störungsfreien Betrieb der Internetseite verhindern oder stören, sind verboten und werden rechtlich verfolgt.
(8) Der Investor ist darüber hinaus verpflichtet, ein eigenes Smartphone oder anderes mobiles Telefon zur Verfügung zu stellen und seine Mobiltelefonnummer mitzuteilen, um besondere Geschäfte (wie z.B. die Übertragung von digitalen Wertpapieren) über einen unabhängigen Übertragungsweg bestätigen zu können (sog. Two-Factor-Authentification). Die Bestätigung kann dabei sowohl über SMS als auch über eine für spezielle Plattformen entwickelte Apps erfolgen. Die Anforderungen an die Mobiltelefone und deren Software können sich insofern im Laufe der Zeit ändern. Der Investor erkennt an, dass eine Nutzung des Marktplatzes nur mithilfe eines Mobiltelefons möglich ist, dass die jeweils aktuellen technischen Voraussetzungen erfüllt.
(9) Der Investor hat für die Geschäftsbeziehung alle wesentlichen Tatsachen und deren Änderungen der Bitalo Aktiengesellschaft mitzuteilen, z.B. Name, Anschrift und der Wohnsitz.
(10) Bitalo wird, sofern das Gesetz dies erfordert weitere Informationen durch ein gesondertes Dokument einholen, um gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen in Bezug auf das Finanzinstrument oder Wertpapierdienstleistung prüfen zu können, z.B. Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfungen. Sofern derartige Prüfungen gesetzlich nicht (mehr) vorgeschrieben sind, wird Bitalo Aktiengesellschaft den Investor vor Investition über diesen Umstand informieren.
5. Allgemeine Leistungsbeschreibung der Geschäftstätigkeit der Bitalo AG als Anlagevermittler
(1) Die Bitalo AG bietet den hierfür freigeschalteten Investoren die Möglichkeit, über die Internetplattform Finanzprodukte im Erst- und Zweitmarkt zu erwerben. Die Bitalo AG erbringt insoweit Wertpapierdienstleistungen im Sinne des KWG/WpIG und vermittelt im Rahmen der ihr erteilten Erlaubnis Geschäfte über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung). Die Bitalo AG beschränkt sich im Rahmen dessen auf die Übermittlung der gesetzlich vorgeschriebenen und ggf. weiteren von der Emittentin/Anbieterin zur Verfügung gestellten Dokumente/Unterlagen zu dem angebotenen Produkt. Die Bitalo Aktiengesellschaft stellt hierfür einen digitalen Zeichnungsprozess zur Verfügung und erfüllt damit ihre aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen sowie die zivilrechtliche Verpflichtung der Übermittlung sachdienlicher Informationen zum angebotenen Produkt. Individualisierte Auskünfte zum Produkt selbst oder gar eine Beratung des Kunden im Hinblick auf seine individuellen Bedürfnisse werden nicht angeboten und sind nicht geschuldet
(2) Im Rahmen von öffentlichen Angeboten bietet die Bitalo AG den Emittenten/Anbietern die Möglichkeit, auf der Internetplattform der Bitalo AG Finanzprodukte anzubieten. Je nach gesetzlichen Bestimmungen kann der Vertrieb an prospekt- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen geknüpft sein, z.B. die Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts oder eines Informationsblattes voraussetzen. Vor jeder Zeichnung muss sich der Investor die bei Bitalo Aktiengesellschaft hinterlegten zur Verfügung gestellten Informationen des Emittenten/Anbieters eingehend befassen und bestätigen, diese erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Hierbei muss der Investor sich mit den Risiken und den Gegebenheiten des Produkts auseinandersetzen. Der Investor akzeptiert die jeweiligen Investmentbedingungen durch Bestätigung des Buttons “Jetzt investieren”.
(3) Im Weiteren kann der Investor nunmehr die Höhe seines Angebots für das jeweilige Produkt abgeben. Bitalo Aktiengesellschaft prüft ob der vom Investor eingegebene Betrag den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
(4) Sollten alle erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden wird dem Investor nunmehr der Zeichnungsschein angezeigt, welchen der Investor nunmehr durch Bestätigung des Buttons “Jetzt verbindlich investieren” als verbindliches Angebot abgeben kann.
(5) Ein Anspruch auf Zuteilung von Produkten, welche der Investor auf der Internetplattform der Bitalo AG einsehen kann, besteht nicht. Eine Annahme kann aus verschiedenen Gründen durch den Emittenten/Anbieter abgelehnt werden, z.B. wenn die Anzahl der Zeichnungsangebote das verfügbare Emissions- bzw. Finanzierungsvolumen überschreitet.
(6) Die Bitalo AG ist nicht selbst an dem Handel auf der Internetplattform beteiligt. Die Bitalo AG tritt insoweit nicht selbst als Verkäufer, Händler oder Marketmaker auf und kauft/verkauf keine Finanzinstrumente im eigenen Namen oder auf eigene Rechnung.
(7) Die Bitalo AG ist nicht befugt, sich Besitz der vermittelten Produkte zu verschaffen, auch nicht für den Kunden, oder diese für den Kunden zu verwalten oder aufzubewahren. Die Bitalo AG wird auch nicht etwaige Investitionsbeträge des Investors entgegennehmen oder weiterleiten. Der Zahlungsvorgang hinsichtlich der Fiat-Währungen, der bei der Nutzung der Internetplattform angeboten wird, liegt allein in der Verantwortung der secupay AG, Goethestr. 6, 01896 Pulsnitz. Die Bitalo Aktiengesellschaft ist nicht berechtigt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern von Investoren zu verschaffen.
6. Allgemeine Risikohinweise
(1) Die auf www.bitalo.de, www.bitalo.com angebotenen Finanzprodukte sind mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Risiken verbunden. Investitionen in diese Finanzprodukte sind mit erheblichen Risiken verbunden und könnte das Risiko des Totalverlustes der Investitions-/Kaufsumme zur Folge haben. Die jeweiligen Risikohinweise, welche gesondert auf der Internetplattform zu den jeweiligen Finanzprodukten ausgewiesen werden, sind zu beachten.
(2) Jede auf der Internetplattform erfolgte Investition des Investors ist eine eigenständige getroffene Investitionsentscheidung und wurde auf der Basis der auf der Internetplattform vom Emittenten/Anbieter zur Verfügung gestellten Informationen getroffen. Eine Anlageberatung durch die Bitalo Aktiengesellschaft erfolgt nicht.
(3) Die auf der Internetplattform durch den jeweiligen Emittenten bereitgestellten relevanten Informationen, Dokumente, Dateien oder Videos ist der Emittent/Anbieter verantwortlich. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen, auch während der Laufzeit der Finanzierungsrunde, ist allein der Emittent verantwortlich. Eine Prüfung derartiger Unterlagen im Auftrag oder Interesse des Investors durch die Bitalo erfolgt nicht.
(4) Die Bitalo Aktiengesellschaft erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Investor sollte sich vor seiner Entscheidung über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Folgen des Erwerbs, respektive der Zeichnung von Finanzinstrumenten eigenständig informieren.
(5) Informationen, die durch Bitalo AG zur Verfügung gestellt werden, begründen in keiner Art und Weise eine persönliche Empfehlung an den Investor im Zusammenhang mit dem Erwerb von Finanzinstrumenten oder sind auch in keinem Fall eine Empfehlung auf Basis einer Bewertung der persönlichen Umstände des Investor oder einer geeignete Anlage für den Investor. Bitalo AG stellt insoweit lediglich die Informationen zur Verfügung, die für die beabsichtigte Tätigkeit der Vermittlung erforderlich sind und/oder zu denen die Bitalo AG gesetzlich verpflichtet ist.
(6) Sollte Bitalo AG Informationen an den Investor geben, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen, z. B. in Form von Marktkommentaren, Charts oder Analysen, ist diese jeweilige Information nicht als Anlageberatung zu verstehen, sondern dient lediglich dazu, die unabhängige Marktentscheidung des Investors durch zusätzliche Informationen zu unterstützen.
(7) Der Investor nutzt die Internetplattform auf eigenes Risiko.
7. Registrierung und Einrichtung eines Benutzerkontos und Sorgfaltspflichten des Nutzers im Umgang mit den Zugangsdaten
(1) Zur Einrichtung eines Benutzerkontos muss der Investor die erforderlichen Daten zum Zwecke der Registrierung an die Bitalo AG übermitteln (Registrierung). Der Investor ist insbesondere verpflichtet, neben der Angabe seines richtigen und vollständigen Vor- und Nachnamens, seinen steuerlichen Wohnsitz und eine E-Mail-Adresse für die Registrierung zu verwenden, auf die ausschließlich der Investor zugreifen kann. Weiter muss der Investor selbstständig ein Passwort vergeben.
(2) Die Bitalo AG macht die Freischaltung durch die technische Überprüfung der E-Mail-Adresse abhängig. Durch die Bestätigung der E-Mail-Adresse akzeptiert der Investor den AGB und der Investor geht mit der Bitalo Aktiengesellschaft einen Nutzungsvertrag über die Internetplattform ein. Die Registrierung unter falschen Angaben ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der Internetplattform. Eine Mehrfachregistrierung ist nicht gestattet.
(3) Nach der Freischaltung hat der Investor Zugang zur Internetplattform der Bitalo Aktiengesellschaft. Der Investor bekommt hier einen Überblick über die von der Bitalo Aktiengesellschaft bereitgestellten Dienstleistungen und Produkte. Die Bitalo Aktiengesellschaft macht eine vollumfängliche Freischaltung und Nutzbarkeit von weiteren diversen Maßnahmen abhängig, u.a. der Überprüfung der Identität des Investors oder der Angabe einer gültigen Lieferadresse. Weiter kann die Nutzung der Internetplattform für den Investor eingeschränkt sein, da gesetzliche Bestimmungen diesen bei vereinzelten Finanzprodukten ausschließen. Dies können zum Beispiel Finanzprodukte sein, welche sich ausschließlich an professionelle Investoren richten.
(4) Im Rahmen der Vermittlung von Finanzinstrumenten kann die Bitalo Aktiengesellschaft verpflichtet sein, gemäß § 31 Abs. 5 WpHG oder anderen aufsichtsrechtlichen Vorgaben, Informationen zu Kenntnissen und Erfahrungen vom Investor einzuholen. Diese sind im entsprechenden Formular anzugeben. Die Abgabe dieser Daten ist freiwillig. Dies kann dazu führen, dass die Bitalo AG dem Investor vor der Fortsetzung der Vermittlungstätigkeit ausdrücklich darauf hinweist, dass es den Investor nicht für geeignet hält, das Produkt zu erwerben.
(5) Im Rahmen der Vermittlung von Finanzinstrumenten insbesondere von Vermögensanlagen und Wertpapieren kann die Bitalo Aktiengesellschaft verpflichtet sein gemäß § 2a Abs. 3 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und § 6 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) oder weiterer prospektrechtlicher Vorgaben verpflichtet sein, weitere Information über die Vermögensverhältnisse des Investors durch eine von Ihm abgegebene Selbstauskunft einzuholen. Diese sind im entsprechenden Formular anzugeben. Die Abgabe dieser Daten ist freiwillig. Die Bitalo Aktiengesellschaft wird anhand der vom Investor abgegebenen Selbstauskunft die zuvor genannten Gesetze anwenden. Abhängig von den konkreten Umständen und den Angaben des Investors kann dies dazu führen, dass der Investor nicht oder nur weniger investieren kann als gewünscht.
(6) Im Rahmen der Nutzung der Internetplattform kann die Bitalo Aktiengesellschaft verpflichtet sein, vor verbindlichen Erwerbs- oder Zeichnungsentscheidungen, die Identität des Investors zu überprüfen (Identitätsprüfung). Hierzu muss der Investor eine Legitimationsprüfung gemäß Geldwäschegesetz durchführen. Die Überprüfung kann persönlich durch einen Bitalo Mitarbeiter, mittels des eines integrierten Video-Ident-Verfahrens eines geeigneten Identitätsproviders (z.B. SumSub), oder jedem geeigneten, durch die BaFin zugelassenen technischen Mittel, erfolgen.
(7) Der Investor erkennt an, dass jede Person, die die persönliche Kombination aus Benutzername und Passwort kennt, in der Lage ist, Kontostände, Transaktionshistorie und weitere auf der Internetplattform vom Investor hinterlegte Daten einzusehen. Für die Nutzung der Internetplattform empfiehlt die Bitalo AG dem Investor zum weiteren Schutz seines Benutzerkontos eine 2-Stufen-Authentifizierung (Two-Factor-Authentification) einzurichten. Der Investor ist persönlich für die ordnungsgemäße Speicherung und Sicherung der persönlichen und geheimen Kombination aus Benutzernamen und Passwort verantwortlich. Der Investor hat alle Sorgfalt walten zu lassen und alle Vorsorgemaßnahmen zu treffen, dass sichergestellt ist, dass Unbefugte keine Kenntnis der Kombination aus Benutzernamen und Passwort erhalten und auch kein unbefugter Zugriff auf das für die 2-Stufen-Authentifizierung benötigte Mobiltelefon ermöglicht wird. Es wird dringend abgeraten, die Benutzer- und Passwortinformationen in elektronischer oder anderer Form zusammen mit anderen Unterlagen und Zugangsinformation der Plattform zu speichern oder schriftliche Aufzeichnungen der persönlichen Kombination aus Benutzername und Passwort zu tätigen.
(8) Der Investor hat die persönliche Kombination aus Benutzername und Passwort so wählen, dass es unbefugten Personen nicht möglich ist nach einem einfachen Versuch-und-Irrtum-Verfahren diese zu erraten.
(9) Der Investor ist nicht berechtigt, den Computer unbeaufsichtigt zu lassen, nachdem er sich mit Benutzernamen und Passwort auf www.bitalo.de, www.bitalo.com angemeldet hat, damit unberechtigte Nutzung verhindert wird.
(10) Sollte der Investor feststellen, dass die persönliche Kombination aus Benutzername und Passwort unbefugten Personen bekannt geworden ist oder auf das Nutzerkonto unautorisiert zugegriffen oder eingewirkt wurde, so ist der Investor verpflichtet, die die Bitalo AG unverzüglich darüber zu informieren und - soweit möglich - die persönliche Kombination aus Benutzernamen und Passwort auf www.bitalo.de sofort zu ändern. Sollte letzteres nicht möglich sein, wird die Bitalo AG den Zugang zum Nutzerkonto sofort sperren. Diese Sperrung erfolgt im Allgemeinen unverzüglich nach dem Zugang der Meldung während der normalen Geschäftszeiten und wird aufrechterhalten, bis ein Missbrauch mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
(11) Die Bitalo AG übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Verluste jeglicher Art, die durch den Verlust des Benutzer-Passworts hervorgerufen werden oder für Verluste oder Schäden, die infolge unsachgemäßer Behandlung der Zugangsberechtigungsnachweise gem. der Absätze 7-9 entstehen.
(12) Der Zugriff auf das Benutzerkonto kann in Missbrauchs- oder Missbrauchsverdachtsfällen oder in den Fällen, in denen der Verdacht einer Straftat oder eines erheblichen Verstoßes gegen Geldwäschevorschriften besteht, durch die Bitalo AG vorübergehend blockiert oder eingeschränkt werden. Selbiges gilt auch für angestoßene Transaktionen.
8. allgemeine Sorgfaltspflichten des Investors
(1) Der Investor verpflichtet sich im Rahmen der Nutzung der Internetplattform, regelmäßig seine Nachrichten im E-Mail-Postfach zu überprüfen, das im Benutzerkonto bei www.bitalo.de, www.bitalo.com hinterlegt ist. Der Investor ist verpflichtet, der Bitalo AG unverzüglich über eventuelle Unstimmigkeiten und Unregelmäßigkeiten in den erhaltenen Nachrichten zu melden, und zwar spätestens innerhalb von vier Wochen nach Eingang im Online-System oder im E-Mail-Konto des Investors. Bei späteren Einwendungen trägt der Investor die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit seiner Einwendungen. Das gilt insbesondere für die Richtigkeit der hinterlegten und gehandelten Werteinheiten sowie der Wertstellungen, über die das System informiert.
(2) Der Investor ist verpflichtet, die notwendige technische Ausstattung vorzuhalten und die notwendigen administrativen Vorkehrungen zu treffen. Der Investor ist verpflichtet, auf alle Anforderungen im Rahmen der Abwicklung des digitalen Zeichnungsprozesses unverzüglich zu reagieren, um die Zahlungsverpflichtungen aus der verbindlichen Zeichnung zu gewährleisten. Der Investor ist ferner verpflichtet, ein Konto mit einem für die Transaktion ausreichenden Guthaben in der betreffenden Fiat-Währung oder eine Kreditkarte mit entsprechender Kreditlinie vorzuhalten, mit dessen Hilfe er seine Zahlungsverpflichtungen bzw. der Fiat-Währungen zu jeder Zeit kurzfristig erfüllen kann.
(3) Die Bitalo AG behält sich dabei das Recht vor, im Falle von schweren oder sich wiederholenden Pflichtverletzungen das Benutzerkonto des Investors einzuschränken oder vorübergehend zu sperren. Es wird überdies auf das Recht der Bitalo AG zur außerordentlichen (das heißt ggf. auch fristlosen) Kündigung der Geschäftsbeziehungen gemäß § 26 der AGB hingewiesen.
9. Vermittlungsprovision
(1) Die Nutzung der Plattform ist für den Investor kostenlos.
(2) Die Bitalo Aktiengesellschaft erhält bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision. Die Provision für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Investor und dem Emittenten/Anbieter zahlt der Emittent/Anbieter. Die Höhe der Provision variiert je nach Finanzprodukt und ist in den auf der Internetplattform hinterlegten Verkaufsprospekten oder Informationsblättern zu entnehmen.
10. Haftung von Bitalo AG
(1) Auch wenn Bitalo AG bemüht ist, einen kontinuierlichen und dauerhaften Zugang zur Website zu gewährleisten, ist es nicht möglich, eine ständige Verfügbarkeit dieser zu gewährleisten. Dies betrifft vor allem Fälle von Hacker-Angriffen auf die Netzinfrastruktur, wie beispielsweise Distributed denial-of-Service (DDoS) Angriffen, die teilweise in unterschiedlicher Intensität auftreten.
(2) Die Inhalte auf der Website haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder den Anspruch die neueste Version zu sein. Die Nutzung der Inhalte erfolgt zu jedem Zeitpunkt auf eigene Gefahr.
(3) Bitalo AG übernimmt keine Haftung jeglicher Art für die Verpflichtungen des Investors gegenüber dem Emittenten oder gegenüber Dritten, wie beispielsweise die Nutzung weiterer von Dritten angebotenen Dienstleistungen und Produkten und der über die Internetplattform in diesem Zusammenhang geschlossenen Verträgen.
(4) Bitalo AG ist nicht für den Verlust des Kennworts des Benutzers verantwortlich.
(5) Bitalo AG haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Dienste auf Bitalo.de oder der dort veröffentlichten Inhalte verursacht wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht im Falle der vorsätzlichen oder groben Fahrlässigkeit durch Bitalo AG oder einem Mitarbeiter. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schäden, die sich aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf der Grundlage einer Pflichtverletzung von Bitalo AG oder eines Mitarbeiters ergeben. Unberührt bleibt auch die Haftung von Bitalo AG wegen solcher Pflichtverletzungen, deren Vollendung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, so dass sich der Investor im Allgemeinen auf dessen Einhaltung verlassen kann.
(6) In keinem Fall haftet Bitalo AG für indirekte oder mittelbare Verluste oder Schäden, welche durch den Anwender verursacht werden. Dies betrifft den Verlust von Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website. Dies betrifft insbesondere Verluste durch das Zugänglichmachen oder Weitergabe von Passwörtern an Dritte.
11. Rechte zur Kündigung durch den Investor gegenüber Bitalo AG
(1) Der Investor ist berechtigt, seine gesamte Geschäftsbeziehung mit der Bitalo AG zu kündigen. Sofern keine bestimmte Zeit oder eine abweichende Regelung bezüglich der Beendigung vereinbart wurde, ist die Beendigung des Vertrags jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich, allerdings unter der Voraussetzung, dass alle Transaktionen, z.B. verbindliche Zeichnungen des Investors auf Bitalo.de vollständig abgeschlossen wurden.
(2) Die gesetzlichen Rechte des Investors zur Kündigung bleiben unberührt.
12. Kündigungsrechte der Bitalo AG gegenüber dem Investor
(1) Die Bitalo AG kann die Geschäftsbeziehung mit dem Investor zu jeder Zeit mit einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen, die die berechtigten Bedürfnisse des Investors berücksichtigt. Im Rahmen einer ordentlichen Kündigung ist es der Bitalo AG nicht gestattet, mit einer Frist von weniger als zwei Wochen zu kündigen.
(2) Bitalo AG kann die Geschäftsbeziehung mit einer kürzeren Frist oder im Ausnahmefall auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden oder den Investor vom Abschluss weiterer Verträge ausschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung oder eine Nutzung bestimmter Dienste auch nach Berücksichtigung der berechtigten Bedürfnisse des Investor nicht akzeptabel erscheinen lässt (außerordentliche Kündigung). Ein derartiger wichtiger Grund kann insbesondere dann vorliegen, wenn
- offensichtliche, wiederholte Verstöße gegen Vorgaben dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Zusatzbedingungen zu verzeichnen sind
- ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen (wie Betrug oder vorsätzliche Täuschung der Bitalo AG oder eines Emittenten durch vorsätzliche Falschangaben des Investors) vorliegt.
- der Investor seine Zustimmung zur Verwaltung oder Nutzung seiner personenbezogener Daten gegenüber Bitalo AG widerruft, da Bitalo AG nicht mehr in der Lage ist die Dienste ohne Speicherung und Verwendung der Investordaten anzubieten.
- der Investor einer Änderung von der AGB oder der Zusatzbestimmungen widerspricht
- beleidigende, rassistische, diffamierende, pornografische oder anderweitig anstößige oder unmoralische Ausdrücke oder Mitteilungen über die Plattform gegenüber Mitarbeitern oder anderen Nutzern erfolgen.
(3) Eine Kündigung gemäß der Absätze 1 und 2 findet per E-Mail statt. Hierzu wird, sofern nicht anders vereinbart, die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse des Investors genutzt.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für Vertragsverhältnis zwischen dem Investor und Bitalo AG wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.
(2) Der allgemeine Gerichtsstand der Bitalo AG wird entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch den Sitz der Gesellschaft bestimmt (derzeit: Wachenheim an der Weinstraße). Grundsätzlich hat der Investor eigene Ansprüche dort geltend zu machen, soweit nicht das Gesetz etwas anderes vorschreibt oder zulässt.
(3) Soweit es sich bei dem Investor nicht um einen Verbraucher handelt, wird ausdrücklich der in Abs. 2 genannte Sitz als Grundlage für den ausschließlichen Gerichtsstand vertraglich vereinbart, soweit der Investor eigene Ansprüche durchsetzen möchte. Für die Durchsetzung von Ansprüchen der Bitalo AG gegenüber Investoren, die keine Verbraucher sind, hat die Bitalo AG das Wahlrecht, am allgemeinen Gerichtsstand der Bitalo AG, an jedem anderen nach deutschen Recht zulässigen Gerichtsstand (besonderer Gerichtsstand) oder am allgemeinen Gerichtsstand des Investors das Verfahren zu betreiben. Dieser allgemeine Gerichtsstand kann sich bei ausländischen Investoren auch aus der für diesen Investor maßgeblichen ausländischen Rechtsvorschriften ergeben. Unabhängig vom Gerichtsstand gilt gleichwohl stets die Anwendbarkeit deutschen Rechts.